Rechtspsychologische Begutachtung
Unsere rechtspsychologischen Arbeitsschwerpunkte umfassen:
Strafrecht
- Kriminalprognostische Gutachten bei Erwachsenen
Kriminal- und legalprognostische Gutachten im strafgerichtlichen Hauptsacheverfahren als auch im Rahmen der strafrechtlichen Vollstreckung bei Inhaftierten im Regelvollzug, bei angeordneter Sicherungsverwahrung und Untergebrachten im Maßregelvollzug. - Rechtspsychologische Gutachten im Jugendstrafrecht
Insbesondere Gutachten zur Frage der Entwicklungsreife sowie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gem. §§ 3, 105 JGG; Gutachten zur Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gem. § 105 JGG sowie zur Frage des Vorliegens einer schädlichen Neigung als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe gem. § 17 JGG. - Rechtspsychologische Gutachten zur Einweisungsprognose im Strafverfahren sowie der Frage der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt gem. §§ 20, 21, 63, 64 StGB.
Familienrecht
- Familienpsychologische Begutachtung
u.a. Gutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit, dem Sorgerecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Umgangsrecht.
Wir sind als Sachverständige im Auftrag von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Staatsanwaltschaften und der Polizei tätig.
Privatgutachten im Auftrag nur einer beteiligten Partei erstellen wir grundsätzlich nicht.
Arbeiten unter höchsten Qualitätsansprüchen:
Als Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) verpflichten wir uns in unserer Arbeit den berufsethischen Richtlinien beider Berufsverbände.